Finanzielle Entlastung für Ihre Gesundheit

Zuzahlungsbefreiung



Als gesetzlich versicherter Patient müssen Sie für bestimmte medizinische Leistungen Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlungsbefreiung ist eine finanzielle Entlastung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sorgt dafür, dass Versicherte, die eine bestimmte Belastungsgrenze erreicht haben, keine weiteren Zuzahlungen für medizinische Leistungen leisten müssen. 

Indem Sie uns Ihren Befreiungsausweis senden, können wir diesen für Ihre künftigen Rezept-Bestellungen berücksichtigen.

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Häufige Fragen und Antworten

Jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, der nachweist, dass er seine individuelle Belastungsgrenze erreicht hat, kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Diese Grenze richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen und der Haushaltsgröße.

Berücksichtigt werden Zuzahlungen für:

  • Krankenhausaufenthalte
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel (z. B. Physiotherapie)
  • Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Hörgeräte)
  • Krankenhausaufenthalte
  • Häusliche Krankenpflege
  • Fahrkosten im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen

Die persönliche Belastungsgrenze wird auf Basis des jährlichen Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen berechnet
Beispiel: Ein Haushalt mit einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro und einem Kind hat eine Belastungsgrenze von: 
  • 2 % von 30.000 Euro = 600 Euro 
  • oder 1 % von 30.000 Euro = 300 Euro (bei chronisch Erkrankten)
Einen Zuzahlungsrechner finden Sie hier* (*Externer Link auf die Seiten der Krankenkasse Barmer)
Sie können von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten, indem Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Sammeln Sie alle Belege über geleistete Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr 
  2. Berechnen Sie, ob Ihre Belastungsgrenze erreicht wurde (siehe vorige Frage) 
  3. Reichen Sie den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse ein 
    Dazu benötigen Sie:
  4. Nach Prüfung erhalten Sie einen Befreiungsausweis
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Krankenkasse. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, wie lange diese die Bearbeitung üblicherweise dauert.
Nach Erhalt des Befreiungsausweises müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen bis zum Jahresende leisten. Zeigen Sie den Ausweis einfach bei Arztbesuchen oder in der Apotheke vor.
Wichtiger Hinweis zu bereits ausgestellten Rechnungen:
Bereits ausgestellte Rechnungen müssen zunächst von Ihnen bezahlt werden. Sobald die Befreiung genehmigt ist, erstattet die Krankenkasse die darüber hinausgehenden Zuzahlungen.
Ja, Zuzahlungen können rückwirkend für das laufende Kalenderjahr angerechnet werden. Daher ist es wichtig, alle Belege gut aufzubewahren.
Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für das laufende Kalenderjahr. Für das Folgejahr muss die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse neu beantragt werden.

Senden Sie uns Ihren Befreiungsausweis:

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